Aufgaben und Ziele der Werkstätten für behinderte Menschen
Behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht,
noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine
Beschäftigung finden, können in einer Werkstatt für behinderte
Menschen aufgenommen werden.
Diese haben gem. § 136 SGB IX folgende Aufgaben:
- Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung,
- Zahlung eines der Leistung angemessenen Arbeitsentgeltes,
- Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit,
- Weiterentwicklung der Persönlichkeit,
- und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für "geeignete" Personen.
Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst verfügen.
Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gliedern sich die Werkstätten für behinderte Menschen jeweils in ein Eingangsverfahren, einen Berufsbildungsbereich sowie einen Arbeitsbereich.
Die Organisation und Struktur einer WfbM veranschaulicht die nachfolgende Graphik der Bundesagentur für Arbeit:
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Online-Handbuch für Beratung, Förderung, Aus- und Weiterbildung.)
Eingangsverfahren
Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt
für behinderte Menschen überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme
darstellt sowie welche spezifischen Werkstattbereiche und/oder ergänzende
Leistungen in Betracht kommen.
Im Regelfall dauert das Eingangsverfahren 4 Wochen. Es kann
jedoch im Einzelfall bis zu 3 Monaten dauern. Das Eingangsverfahren ist
mit der Einführung des SGB IX im Juli 2001 zur Regelleistung in
Werkstätten geworden.
Ziel ist die Erstellung eines Eingliederungsplanes.
Berufsbildungsbereich
Im Berufsbildungsbereich (früher Arbeitstrainingsbereich) führen
die Werkstätten für behinderte Menschen sowohl Einzelmaßnahmen
als auch Lehrgänge durch, um eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben
zu erreichen.
Ziel der Maßnahmen ist, dass die behinderten Menschen spätestens
nach Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen in der Lage sind,
wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung
zu erbringen.
Eine breite Fächerung der Leistungen soll dafür sorgen, dass
sowohl im Hinblick auf Art und Schwere der Behinderung, die unterschiedlichen
Leistungsfähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten sowie Eignung
und Neigung ein adäquates Angebot unterbreitet werden kann.
Im Regelfall gliedern sich die Lehrgänge in einen Grund- und Aufbaukurs
von jeweils 12monatiger Dauer.
Arbeitsbereich
Der Arbeitsbereich ist auf die Abwicklung der Produktionsaufträge
und die Erbringung der Dienstleistungen der Werksstatt für
behinderte Menschen ausgerichtet. Auch hier sollen die Werkstätten über
ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen
verfügen, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen,
Fähigkeiten und Potentialen Rechnung getragen werden
kann.
Die Ausstattung der Arbeitsplätze soll dabei - unter
Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter
Menschen - weitgehend denjenigen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
entsprechen.
Arbeitsbegleitend sollen die Werkstätten geeignete Maßnahmen
durchführen, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten
oder zu erhöhen sowie der Persönlichkeitsentwicklung
dienlich sind.
Das Hauptziel der Werkstätten für behinderte Menschen besteht darin, den behinderten Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies ist durch geeignete Maßnahmen, wie Übergangsgruppe, Entwicklung individueller Förderpläne, Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika sowie die zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen, zu fördern.
Begleitender Dienst
Nach der Werkstättenverordnung müssen die Werkstätten über begleitende Dienste verfügen, um die pädagogische, soziale und medizinische sowie psychologische Betreuung der behinderten Menschen sicherzustellen. Pro 120 behinderte Menschen soll ein Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiter zur Verfügung stehen. Die Erfordernis von pflegerischen, therapeutischen und sonstigen Fachkräften ist mit den Rehabilitationsträgern abzustimmen. Die medizinische Betreuung durch einen Arzt ist vertraglich sicherzustellen.
Arbeitsentgelt
Nach der Einführung des SGB IX setzt sich das Arbeitentgelt
in den Werkstätten für behinderte Menschen aus
3 Bestandteilen zusammen: dem Arbeitsförderungsgeld,
dem Grundbetrag und dem individuellen Steigerungsbetrag.
Das Arbeitsförderungsgeld ist völlig unabhängig
von der Arbeitsleistung und wird bedingunglos an jeden Beschäftigen
in der Werkstatt ausgezahlt. Es handelt sich um eine komplementäre
Zuzahlungspauschale durch die jeweiligen Reha-Träger.
Sie beträgt höchstens 26 Euro im Monat und ergänzt
das Arbeitsentgelt, wenn es im Monat unter 325 Euro liegt,
bis zu diesem Betrag.
Der pauschale Grundbetrag des Arbeitsentgeltes wird an jeden
Werkstattbeschäftigten im Arbeitsbereich ausgezahlt.
Eine Mindesthöhe wird durch die Bundesanstalt für
Arbeit festgelegt, derzeit 67 Euro pro Monat. Der Grundbetrag
wird aus der wirtschaftlichen Arbeitsergebnis der Werkstatt
bezahlt.
Ein weiterer Bestandteil des Arbeitsentgeltes ist der leistungsangemessene
Steigerungsbetrag, dessen Höhe von der individuellen
Arbeitsleistung abhängig ist. Auch hier handelt es sich
um eine Pflichtleistung der Werkstätten.
Die Höhe der Entlohnung der behinderten Beschäftigten ist teilweise abhängig von der wirtschaftlichen Situation und Auftragslage der Werkstatt. Diese sind nach § 12 Werkstättenverordnung dazu verpflichtet, wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anzustreben, um ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt an die Beschäftigten zahlen zu können.
Jeder Auftrag an eine Werkstatt für behinderte Menschen
trägt mit dazu bei, dass angemessene Löhne gezahlt
werden können und die sinnvolle Beschäftigung von
behinderten Menschen ermöglicht wird.
Der Marktplatz hilft
Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Werkstatt in Ihrer
Nähe.

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Mit dieser Kampagne und ihren eher ungewöhnlichen Fotomotiven will die BAG:WfbM die Leistungen von WfbM stärker bekannt machen.
www.denkst-du.de
Literaturempfehlung
Wolfgang Trunk: Qualität der pädagogischen Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen. Gestaltung und Umsetzung. Beuth Verlag (Berlin) 2006.
Reihe: DGQ-Band - 31-21. Therapeutische Einrichtungen.
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