Werkstätten als Wirtschaftsfaktor
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es etwa 690 anerkannte Hauptwerkstätten für behinderte Menschen. Die Werkstätten haben rund 246.000 Beschäftigte (Stichtag: 31.12.2004, Quelle: BAG:WfbM).
Nach einer Studie der con_sens GmbH Hamburg zur "Bestands-
und Bedarfserhebung in Werkstätten für behinderte Menschen" (PDF-Datei),
welche 2002/03 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordung durchgeführt wurde, wurde geschätzt, dass die
Zahl der Werkstattbeschäftigten
bis zum Ende des Jahres 2010 noch auf über 254.000 ansteigen wird,
in den Folgejahren aber wieder leicht sinken wird.
Aber anders
als in der Vorhersage dieser Studie haben sich die Werkstattplätze
in der Vergangenheit stetig erhöht. Aus diesem Grund hat
das BMAS eine weitere Studie unter dem Titel: "Entwicklung der Zugangszahlen
in Werkstätten" in Auftrag gegeben. Die Studie wird von der Gesellschaft
für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH
(ISB) mit Sitz in Berlin in der Zeit vom 01.01.2007 - 31.07.2008
durchgeführt. Weitere Infos finden Sie hier.
Der Gesamtumsatz der Werkstätten für behinderte Menschen liegt bei über 1 Mrd. Euro pro Jahr.
Angesichts dieser Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass
die Werkstätten
für behinderte Menschen neben dem Eingliederungsauftrag auch einen
erheblichen Wirtschaftsfaktor darstellen. Die Erzielung wirtschaftlicher
Arbeitsergebnisse ist auch im Hinblick darauf wichtig, dass
die Vermarktung der Arbeitsergebnisse sich auf die Entlohnung der
Beschäftigten auswirkt. Des weiteren werden die Sozialleistungsträger
entlastet, was sich wiederum auf die Ausstattung (Personal- und Sachkosten)
der Werkstätten auswirken kann.
Die gesetzliche Vorgabe, dass ein möglichst breites Angebot an Arbeitsbereichen
in den Werkstätten vorgehalten werden soll, hat dazu geführt,
dass diese heute in nahezu allen Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbereichen
tätig sind.
Einen Überblick über die verschiedenen Angebote von Werkstätten
finden Sie auf unserem Marktplatz.
Damit die Werkstätten für behinderte Menschen überhaupt wettbewerbsfähig sind, wurden durch eine Reihe entsprechender Rechtsnormen Anreize für Auftraggeber geschaffen:
Ausgleichsabgabe
Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verpflichtet alle privaten
und
öffentlichen Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter
Menschen nicht beschäftigen, zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe
für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz. Betroffen sind Betriebe
mit mindestens 20 regelmäßig Beschäftigten, die mindestens
5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen haben.
Für die Höhe der Ausgleichsgabe gibt es eine Staffelung zwischen
105 und 260 Euro pro Monat, die abhängig ist von dem Erfüllungsgrad
der Pflichtquote. Ein Betrieb mit 100 Beschäftigten und einer Beschäftigungsquote
von unter 2% kommt so im Jahr auf die stolze Summe von 15.600 Euro.
Allein im Jahr 2003 wurden an die Bundesanstalt für Arbeit über
214 Mio. Euro Ausgleichsabgabe (2002: über 222 Mio. Euro, Quelle:
Statistik der Bundesagentur
für Arbeit) gezahlt.
Unternehmen, die Aufträge an eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) vergeben bzw. Lieferungen und Dienstleistungen von diesen erhalten, können nach § 140 SGB IX 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die von ihnen abzuführende Ausgleichsabgabe anrechnen. So ist jede Werkstattrechnung mit Ausweis des anzurechnenden Betrages zugleich eine Gutschrift.
Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand
Die öffentlichen Einrichtungen sind nach § 141 SGB IX
gesetzlich verpflichtet, Aufträge, die von anerkannten Werkstätten
für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen
bevorzugt anzubieten. Der Zuschlag ist den Werkstätten immer dann
zu erteilen, wenn deren Angebot ebenso wirtschaftlich oder annehmbar
ist, wie das eines Bewerbers, der nicht bevorzugt ist. Wirtschaftlich
ist ein Angebot von anerkannten Werkstätten für behinderte
Menschen immer dann, wenn es den Angebotspreis des wirtschaftlichsten
Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt.
Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie hat am 10. Mai 2001 eine Richtlinie für
die Berücksichtigung von Werkstätten bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge herausgegeben (Gz.: I B 3 -26 23 55/1,
Bundesanzeiger Nr. 109 vom 16. Juni 2001, S. 11773).
Auf dem Marktplatz können Sie sich über das Leistungsspektrum der Werkstätten für behinderte Menschen informieren und gezielt nach einer passenden Werkstatt in Ihrer Nähe suchen.
Steuerrecht
Werkstätten für behinderte Menschen sind nach dem Steuerrecht sogenannte "Zweckbetriebe". Dies hat zur Folge, dass Umsätze lediglich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen. Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen können damit oft günstiger sein als die Konkurrenz.

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12.03.2009
Werkstätten vor neuen Herausforderungen
Das BMAS stellt am 20. März 2009 auf der Werkstättenmesse in Nürnberg eine aktuelle Studie über den Zugang und die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen vor.
weitere Informationen
07.10.2008
Unmöglich, denkst du
Mit dieser Kampagne und ihren eher ungewöhnlichen Fotomotiven will die BAG:WfbM die Leistungen von WfbM stärker bekannt machen.
www.denkst-du.de
Literaturempfehlung
Wolfgang Trunk: Qualität der pädagogischen Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen. Gestaltung und Umsetzung. Beuth Verlag (Berlin) 2006.
Reihe: DGQ-Band - 31-21. Therapeutische Einrichtungen.
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03.-06.09.2009
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11.-14.03.2010
Werkstätten:Messe 2010 in Nürnberg
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