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Auftragsvergabe

Unternehmen, die Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, profitieren nicht nur von der Qualität und Vielfalt der angebotenen Leistungen. Auch wirtschaftlich gesehen rechnet sich die Zusammenarbeit:

Viele Unternehmen, aber auch gemeinnützige Organisationen, zahlen eine Ausgleichsabgabe, weil sie zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen. Wenn Sie alle Möglichkeiten zur Beschäftigung behinderter ArbeiternehmerInnen ausgeschöpft haben, können Sie die Ausgleichsabgabe verringern oder ganz vermeiden, in dem Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vergeben. Nach § 140 SGB IX (9. Sozialgesetzbuch) kann 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der behinderten Menschen und eines Teils des Fachpersonals entfällt, auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Öffentliche Einrichtungen sind nach § 141 SGB IX sogar gesetzlich verpflichtet, Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten.

Denken Sie darüber hinaus an die Einsparungen die Ihnen durch Outsourcing der Produktion möglich werden.

Wenn auch Sie zukünftig von den vielen Vorteilen einer Zusammenarbeit mit WfbM profitieren möchten, so platzieren Sie hier kostenlos Ihre Ausschreibungen und Anfragen. Diese werden von uns an passende Werkstätten für behinderte Menschen verteilt.

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Aktueller Buchtipp

Eva Maria Löffler: Haltung und professionelles Handeln in sozialen Berufen. Eine qualitative Untersuchung am Beispiel von Pflegefachkräften in ambulanten Pflegediensten. Beltz Juventa (Weinheim und Basel) 2022. 310 Seiten. ISBN 978-3-7799-6857-3. D: 39,95 EUR, A: 41,10 EUR.
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Michael Weber: Werkstätten für behinderte Menschen - Inklusionshemmnis oder Weg zur Teilhabe? Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. - DV (Berlin) 2022. 59 Seiten. ISBN 978-3-7841-3537-3.

Reihe: Soziale Arbeit kontrovers - 27.
Inhaltsverzeichnis bei der DNB
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