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Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen

Historie

1. Januar 2005

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe tritt in Kraft und löst das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sowie das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) ab.
Wichtige Neuerungen sind:

  • Die Grundsicherung ist zukünftig eine Leistung der Sozialhilfe.
  • Anträge auf Grundsicherung müssen zukünftig beim Sozialamt und nicht mehr beim Grundsicherungsamt gestellt werden.
  • Streichung einmaliger Leistungen:
    Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen wurden bisher mit individuellen Mehrbedarfszuschlägen unterstützt. Die Kosten für notwendige Sachkosten und Betreuungsleistungen wurden auf Antrag bewilligt. Die Grundsicherung nach SGB XII umfasst nun auch die Mehrbedarfe (§ 30 SGB XII) sowie einmalige Bedarfe (SGB XII).
  • erhöhter Einsatz des Arbeitsentgeltes bei BezieherInnen von Grundsicherungsleistungen (§§ 82, 88 SGB XII)
  • Vereinheitlichung der Einkommensgrenzen und Änderungen bei den Vermögensfreigrenzen

Ebenfalls am 01.01.2005 ist das sog. Hartz IV-Gesetz in Kraft getreten: Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende. Mit diesem Gesetz wird die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengelegt. Voraussetzung für die Leistungen der Grundsicherung ist der Nachweis, daß der Anspruchsteller erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.

Am 01.01.2005 ist das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung in Kraft getreten.

  • Seit Januar 2005 gilt der um 0,25 Beitragspunkte erhöhte Beitragssatz für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung ab dem 23. Lebensjahr.
  • Diese Neuregelung betrifft auch die kinderlosen Beschäftigten in WfbM und Integrationsbetrieben.
    In den Werkstätten werden die Beiträge zur Sozialversicherung i.d.R. von den Sozialleistungsträgern erstattet. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassung besteht noch rechtliche Unsicherheit, ob der Beitrag von den Beschäftigten selbst aus ihrem Arbeitsentgelt geleistet werden muß, oder ob ein Erstattungsanspruch gegenüber den Sozialleistungsträgern besteht.

1. Januar 2003

Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG), das sog. Grundsicherungsgesetz ist am 01.01.2003 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, versteckte Armut im Alter und bei erwerbsunfähigen Menschen zu verhindern. Mehr dazu finden Sie hier.

1. Juli 2001

Am 1. Juli 2001 wurden etliche rechtliche Grundlagen für die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert:

Der Sprachgebrauch für sämtliche Rechtsnormen wurde dahingehend geändert, dass die Bezeichnung "Werkstatt für behinderte Menschen" den oft als diskriminierend empfundenen Begriff "Werkstatt für Behinderte" ablöst.

Den Schwerpunkt der Veränderungen bildet das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Neben neuen Rechtsnormen wirkt sich das Rehabilitationsgesetz auch ergänzend, verändernd und ersetzend auf die bisherige Rechtslage aus. Das bisherige Schwerbehindertengesetz wird aufgehoben.

Neben dem Ziel des SGB IX, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ist aus Sicht der Werkstätten die Betonung der Verpflichtung zur Vermittlung der Werkstattbeschäftigten in das Erwerbsleben als wichtiger Punkt zu nennen.

Weitere wichtige Änderungen betreffen:

  • Arbeitsförderungsgeld
    Beschäftige in einer WfbM erhalten ein Arbeitsförderungsgeld von bis zu 26 Euro im Monat, wenn ihr Arbeitseinkommen zusammen mit dem Arbeitsförderungsgeld den Betrag von monatlich 325 Euro nicht übersteigt. Das Arbeitsförderungsgeld wird bei der Erstattung der Eingliederungskosten für staatliche Kostenträger nicht angerechnet (§§ 43 SGB IX und 43 BSHG).
  • Eltern- und Betreuerbeiräte in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Mitwirkungsverordnung (WMVO) für die Werkstatträte
  • Fortbildungsverordnung für die Fachkräfte in den Werkstätten

Weiterführende Informationen sowie die Gesetzestexte finden Sie u. a. auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit oder der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten. Eine Linksammlung zu Gesetzen finden Sie unter den Materialien von socialnet.

Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Das Gesetz ist am 1. Juli 2001 in Kraft getreten und regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Im Hinblick auf die Werkstätten für behinderte Menschen werden vor allem konzeptionelle Fragen, Art und Höhe der Arbeitsentgelte, Mitwirkungsrechte, Ausgleichsabgabe, Zuständigkeiten, Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand und Förderungsgrundsätze geregelt.

Schwerbehindertengesetz (SchwbG)

Das Schwerbehindertengesetz ist mit Inkrafttreten des SGB IX aufgehoben worden.

Werkstättenverordnung (WVO)

Die WVO regelt fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen sowie das Verfahren zur Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen.

Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO)

Die am 1. Juli 2001 in Kraft getretene WMVO regelt Aufgaben und Zusammensetzung der Werkstatträte, die Durchführung seiner Wahlen sowie die Dauer der Amtszeit.

Gemäß dem Kirchenvorbalt in der WMVO hat die evangelische Kirche eine eigene Regelung für die Werkstätten in diakonischer Trägerschaft getroffen. Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV) ist am 01.07.2004 in Kraft getreten.

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe

Das am 01.01.2005 in Kraft getretene SGB XII löst die bisherigen Gesetze zur Existenzsicherung Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) ab.

Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Das BSHG regelt u. a. die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Neben dem Anspruch auf Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, wird auch die Finanzierung dieser Leistungen, die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Hilfe in besonderen Lebenslagen geregelt.
Das BSHG wurde zum 01.01.2005 durch das SGB XII abgelöst.

Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) - Arbeitsförderung

Im SGB III wird die Arbeitsförderung geregelt, insbesondere die Dauer, Finanzierung und Zuständigkeit für Berufsbildung und Berufsförderung. Die Höhe des Ausbildungsgeldes in Werkstätten wird hier festgelegt.

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung

Beschäftige in einer Werkstatt für behinderte Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Regelungen hierzu finden sich in SGB V.

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung

Im SGB VI wird die gesetzliche Rentenversicherung von Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen geregelt. Auch die Erwerbsminderungsrente von Menschen, die vor Beschäftigung in einer Werkstatt erwerbsunfähig waren und deren Erwerbsunfähigkeit auch nach ununterbrochener 20jähriger Beschäftigung fortbesteht, wird hier behandelt.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung

Beschäftige in einer Werkstatt für behinderte Menschen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Regelungen hierzu finden sich in SGB VII.

Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen

Das im Okober 2000 in Kraft getretene Gesetz wurde inzwischen in das SGB IX übernommen. Inhalte des Gesetzes waren u. a. der flächendeckende Aufbau eines Netzes von Integrationsfachdiensten, Fördermöglichkeiten bei der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beschäftigungspflicht sowie Ausgleichsabgabe.

Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)

Das sog. Grundsicherungsgesetz ist am 01.01.2003 in Kraft getreten. Hier finden Sie weitere Informationen zum neuen Gesetz.
Das Gesetz wurde zum 01.01.2005 in das SGB XII integriert.

Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Änderungsgesetz zum SGB IX

Mit diesem neuen Gesetz, das am 01.05.2004 in Kraft getreten ist, sollen Arbeitgeber motiviert werden, mehr behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen. Es sollen die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbessert werden und die Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher gefördert werden. Darüber hinaus wird ein Betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt.

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das Gesetz ist am 01.05.2002 in Kraft getreten.

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Die 3. Verordnung zur Änderung der SchwbAV, die am 01.01.2004 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 77), bündelt die Förderung von Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen sowie Integrationsprojekten bei den Ländern.

Darüber hinaus regelt die Verordnung die Verteilung und Verwendung der Mittel aus dem Ausgleichsfond. Ab 2005 wird der Ausgleichsfonds 30 % des Aufkommens an Ausgleichsabgabe erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit wird aus dem Anteil des Ausgleichsfonds 26 % des Aufkommens an Ausgleichsabgabe zum Zweck der besonderen Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben. erhalten. Die verbleibenden 70 % des Aufkommens an Ausgleichsabgabe werden bei den Integrationsämtern der Länder für Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben verbleiben.

Weiterführende Informationen

Neben den aufgeführten Gesetzen und Verordnungen sind diejenigen Vorschriften relevant, die wirtschaftliches Handeln von Unternehmen, steuerliche Aspekte, Arbeitnehmerrechte sowie die jeweilige Rechtsform der Werkstatt behandeln

Die vollständigen Gesetzestexte kann man z. T. von der Website des Bundesministeriums für Gesundheit oder des Bundesministeriums für Justiz downloaden. Dort können auch verschiedene Publikationen kostenlos angefordert werden. Eine Linksammlung zu Gesetzen finden Sie unter den Materialien von socialnet.

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