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Aufgaben und Ziele der Werkstätten für behinderte Menschen

Behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, können in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden.
Diese haben gem. § 136 SGB IX folgende Aufgaben:

  • Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung,
  • Zahlung eines der Leistung angemessenen Arbeitsentgeltes,
  • Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit,
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit,
  • und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für "geeignete" Personen.

Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst verfügen.

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gliedern sich die Werkstätten für behinderte Menschen jeweils in ein Eingangsverfahren, einen Berufsbildungsbereich sowie einen Arbeitsbereich.

Die Organisation und Struktur einer WfbM veranschaulicht die nachfolgende Graphik der Bundesagentur für Arbeit:

Organisation und Struktur einer WfbM

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2006): Online-Handbuch für Beratung, Förderung, Aus- und Weiterbildung.)

Eingangsverfahren

Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt für behinderte Menschen überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme darstellt sowie welche spezifischen Werkstattbereiche und/oder ergänzende Leistungen in Betracht kommen.
Im Regelfall dauert das Eingangsverfahren 4 Wochen. Es kann jedoch im Einzelfall bis zu 3 Monaten dauern. Das Eingangsverfahren ist mit der Einführung des SGB IX im Juli 2001 zur Regelleistung in Werkstätten geworden.
Ziel ist die Erstellung eines Eingliederungsplanes.

Berufsbildungsbereich

Im Berufsbildungsbereich (früher Arbeitstrainingsbereich) führen die Werkstätten für behinderte Menschen sowohl Einzelmaßnahmen als auch Lehrgänge durch, um eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen.
Ziel der Maßnahmen ist, dass die behinderten Menschen spätestens nach Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Eine breite Fächerung der Leistungen soll dafür sorgen, dass sowohl im Hinblick auf Art und Schwere der Behinderung, die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten sowie Eignung und Neigung ein adäquates Angebot unterbreitet werden kann.
Im Regelfall gliedern sich die Lehrgänge in einen Grund- und Aufbaukurs von jeweils 12monatiger Dauer.

Detaillierte Informationen finden Sie in dem von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (PDF-Datei, 68 kb, Stand 21.06.2010).

Arbeitsbereich

Der Arbeitsbereich ist auf die Abwicklung der Produktionsaufträge und die Erbringung der Dienstleistungen der Werksstatt für behinderte Menschen ausgerichtet. Auch hier sollen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Potentialen Rechnung getragen werden kann.
Die Ausstattung der Arbeitsplätze soll dabei - unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen - weitgehend denjenigen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen.
Arbeitsbegleitend sollen die Werkstätten geeignete Maßnahmen durchführen, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen sowie der Persönlichkeitsentwicklung dienlich sind.

Das Hauptziel der Werkstätten für behinderte Menschen besteht darin, den behinderten Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies ist durch geeignete Maßnahmen, wie Übergangsgruppe, Entwicklung individueller Förderpläne, Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika sowie die zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen, zu fördern.

Begleitender Dienst

Nach der Werkstättenverordnung müssen die Werkstätten über begleitende Dienste verfügen, um die pädagogische, soziale und medizinische sowie psychologische Betreuung der behinderten Menschen sicherzustellen. Pro 120 behinderte Menschen soll ein Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiter zur Verfügung stehen. Die Erfordernis von pflegerischen, therapeutischen und sonstigen Fachkräften ist mit den Rehabilitationsträgern abzustimmen. Die medizinische Betreuung durch einen Arzt ist vertraglich sicherzustellen.

Arbeitsentgelt

Nach der Einführung des SGB IX setzt sich das Arbeitentgelt in den Werkstätten für behinderte Menschen aus 3 Bestandteilen zusammen:

  • dem Arbeitsförderungsgeld,
  • dem Grundbetrag und
  • dem individuellen Steigerungsbetrag.

Das Arbeitsförderungsgeld ist völlig unabhängig von der Arbeitsleistung und wird bedingunglos an jeden Beschäftigen in der Werkstatt ausgezahlt. Es handelt sich um eine komplementäre Zuzahlungspauschale durch die jeweiligen Reha-Träger. Sie beträgt höchstens 26 Euro im Monat und ergänzt das Arbeitsentgelt, wenn es im Monat unter 325 Euro liegt, bis zu diesem Betrag (§ 43 SGB IX).

Die Werkstätten zahlen nach § 138 SGB IX aus ihrem Arbeitsergebnis an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen ein Arbeitsentgelt, das sich aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit nach den für sie geltenden Vorschriften behinderten Menschen im Berufsbildungsbereich zuletzt leistet, und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzt. Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte.
Seit dem 01.08.2011 beträgt der Grundbetrag im Arbeitsbereich 75 Euro pro Monat (siehe auch http://www.bagwfbm.de/article/1384).

Die Höhe der Entlohnung der behinderten Beschäftigten ist teilweise abhängig von der wirtschaftlichen Situation und Auftragslage der Werkstatt. Diese sind nach § 12 Werkstättenverordnung dazu verpflichtet, wirtschaftliche Arbeitsergebnisse anzustreben, um ein leistungsangemessenes Arbeitsentgelt an die Beschäftigten zahlen zu können.

Jeder Auftrag an eine Werkstatt für behinderte Menschen trägt mit dazu bei, dass angemessene Löhne gezahlt werden können und die sinnvolle Beschäftigung von behinderten Menschen ermöglicht wird.
Der Marktplatz hilft Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Werkstatt in Ihrer Nähe.

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